KJP Matching Fund

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden KJP-finanzierte Projekte, die in Kooperation mit einer türkischen Partnerorganisation durchgeführt werden und junge Menschen oder Fachkräfte aus der Türkei einbinden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um bilaterale oder multilaterale Maßnahmen handelt. Die Wahl eines Projektthemas sowie der Methoden und Programmbausteine liegt bei den antragstellenden Organisationen / bei Ihnen. Die Jugendbrücke wünscht sich dabei die Berücksichtigung von vier Prinzipien:

· Inklusion und Vielfalt: Wir möchten Chancengleichheit und den Zugang zu internationalen Begegnungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen fördern. Eine diverse Teilnehmendengruppe sorgt für vielfältige Perspektiven auf ein Thema.

· Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: Junge Menschen beteiligen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts. So entdecken sie, wie sie sich einbringen und durch ihr Engagement aktiv teilhaben haben können.

· Ökologische Nachhaltigkeit: Ökologisch bewusstes und nachhaltiges Verhalten ist für uns ein wichtiges Ziel. Daher legen wir Wert darauf, dass in den Projekten ökologische Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Nutzung von nachhaltigen Materialien.

· Digitaler Wandel: Digitale Instrumente und Lernmethoden fließen in die Projektgestaltung ein, um Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Hierbei sollten auch Chancen und Risiken der digitalen Möglichkeiten problematisiert / soll es darum gehen / sollen einfließen / wollen wir diskutieren werden.

Wo darf das Projekt stattfinden?

Ob in der Türkei, Deutschland oder in einem Drittland bei multilateralen Projekten, das liegt ganz bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Projekte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts maßgeblich sind. Wir können keine Maßnahmen in Regionen unterstützen, von deren Besuch das Auswärtige Amt abrät.

Welche Kosten werden finanziert?

Gefördert werden äquivalent zu den Fördersätzen des KJP die folgenden Kosten:

Begegnung in Deutschland:

  • Jugendbegegnungen und Fachkräftebegegnungen: Reisekosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus der Türkei i.H.v. bis zu 0,12 € / km. Entscheidend ist die Luftlinie zwischen Heimatort und Ort der Veranstaltung.

Begegnung in der Türkei:

  • Jugendbegegnungen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus Deutschland und der Türkei i.H.v. bis zu 24 € pro Tag
  • Fachkräftetreffen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende aus Deutschland und der Türkei i.H.v. bis zu 40 € pro Tag

Zusätzlich finanziert die Jugendbrücke für jede einzelne Jugend- und Fachkräftebegegnung Organisationskosten i.H.v. 50 € pro Teilnehmer*in aus Deutschland und der Türkei (z.B. für Verdolmetschung, Raummieten, Visakosten, Honorare etc.). In begründeten Fällen können Inklusionskosten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen bezuschusst werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Im ersten Schritt stellen Vereine und Verbände (Sie) bei ihrer Zentralstelle oder im Länderverfahren einen Antrag auf KJP-Förderung. Im Rahmen des Programms kooperieren wir mit der Deutschen Sportjugend (dsj), dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB), der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) sowie dem Deutschen Bundesjugendring e.V. (DBJR). Wir fördern auch Organisationen, die sich bei einer anderen Zentralstelle oder im Länderverfahren auf KJP-Mittel beworben haben.

Nach Bewilligung der KJP-Förderung stellen sie im zweiten Schritt bei der Jugendbrücke einen Antrag auf Kofinanzierung durch den KJP Matching Fund.

Wann muss ich mich bewerben?

Die Fristen für die Beantragung der KJP-Mittel erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zentralstelle. In der Regel liegen diese zwischen September und Januar, mitunter können auch noch unterjährig Fördermittel vergeben werden.

Den Antrag für unseren Matching Fund stellen Sie bitte nach der Bewilligung der KJP-Mittel und möglichst drei Monate vor Reisebeginn. Die Jugendbrücke prüft die Anträge gemäß ihren Richtlinien und behält sich die Förderung vor.

Zur Antragstellung gehören die folgenden Unterlagen:
• Antragsformular (digital und postalisch mit Originalunterschrift)
• Finanzplan Jugendbegegnungen (digital)
• Ehrenkodex von der deutschen Partnerorganisation (digital und postalisch mit Originalunterschrift)
• Ehrenkodex von der türkischen Partnerorganisation (in der türkischen Variante digital)
• Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid (digital)
• Bewilligung über KJP-Mittel (digital)

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: