Kleine Projektförderung

Sie möchten ohne viel bürokratischen Aufwand ein Begegnungsprojekt mit jungen Menschen oder Lehr- und Fachkräften aus der Türkei und Deutschland umsetzen? Dann ist unsere Kleine Projektförderung genau richtig für Sie!

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte unkompliziert und flexibel mit bis zu 5.000 Euro. Gefördert werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass junge Menschen (13-30 Jahre) oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland.

Warum können türkische Organisationen keine Fördermittel beantragen?

Die rechtlichen Auflagen in Deutschland für die Förderung gemeinnütziger Organisationen und juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Ausland sind streng. Die Jugendbrücke muss jeden Fall rechtlich prüfen lassen und hierfür relevante Dokumente wie Vereinssatzungen, Bilanzen und Jahresberichte ins Deutsche übersetzen. Da die rechtliche Prüfung der Antragsberechtigung ausländischer Organisationen mit hohen Kosten und administrativem Aufwand verbunden ist, schließen wir Fördervereinbarung mit dem deutschen Projektpartner ab.

Wo können Begegnungsprojekte durchgeführt werden?

Die Jugendbrücke fördert Begegnungen in Deutschland und der Türkei. Mit unseren Mitteln dürfen jedoch keine Reisen in Gebiete finanziert werden, in denen laut Auswärtigem Amt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Bitte beachten Sie daher vor Antragstellung die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Türkei. Es besteht die Möglichkeit, Begegnung an einem Drittort in der Türkei durchzuführen. Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Projektmanagerinnen der Jugendbrücke gerne weiter.

Wie kann ich mich bewerben?

Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular Kleine Projektförderung bitte postalisch an die Deutsch-Türkische Jugendbrücke. Fügen Sie als gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts dem Antrag bitte eine Kopie ihres aktuellen Freistellungsbescheids bei.

Postanschrift

Deutsch-Türkische Jugendbrücke gGmbH
Talstraße 38
40217 Düsseldorf

Wenden Sie sich bei schulischen Rückfragen zur Kleinen Projektförderung gerne an Frau Hatice Kürklü
(Tel: +49 211 972676 67 / E-Mail: kurklu@jugendbruecke.de).

Bei außerschulischen Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Selin Keleş (Tel: +49 157 54782865 / E-Mail: keles@jugendbruecke.de) wenden.

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