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„Europa beginnt in deiner Stadt“ –
Für eine Generation Europa auf kommunaler Ebene

Für ein geeintes und friedliches Europa: Der Krieg in der Ukraine führt uns vor Augen, wie zerbrechlich die Errungenschaften des Friedensprojektes Europa sind. In dieser herausfordernden Zeit ist es wichtiger denn je, dass junge Menschen grenzüberschreitenden Dialog und Kooperation in Europa erfahren.

Jugendaustausch vermittelt jungen Menschen Schlüsselkompetenzen, die sie brauchen, um sich in einer zunehmend komplexen Welt zurechtzufinden. Er motiviert und befähigt sie, sich als aktive Bürger*innen am demokratischen Leben in ihrer Gemeinde, in ihrer Region, in ihrem Land und somit in Europa zu beteiligen. Nach über zwei Jahren Covid-19-Pandemie müssen Jugendliche wieder internationale Erfahrungen sammeln. Junge Menschen müssen Europa erleben und mitgestalten.

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke (Jugendbrücke) und das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bringen mit Unterstützung der Stiftung Mercator im Rahmen der Initiative „Europa beginnt in Deiner Stadt“ junge Europäer*innen in den Austausch.

Was ist Europa beginnt in deiner Stadt?

Ziele der Initiative sind die Wiederbelebung des europäischen Jugendaustauschs und die Stärkung der Jugendpartizipation sowie Integration und Inklusion von Jugendlichen in politische Prozesse auf kommunaler Ebene. Junge Europäer*innen begegnen sich in ihren Heimatstädten. Sie tauschen sich aus und erfahren, wie kommunale Jugendbeteiligung anderswo gelebt wird, indem sie beispielsweise an Gremiensitzungen, Ausschüssen, Jugendparlamentssitzungen und/oder Netzwerktreffen teilnehmen, sich mit Bürgerbeauftragten, -vertretungen, Vereinen usw. treffen. Sie organisieren Workshops, erarbeiten Ideen zur Stärkung der kommunalen Teilhabe und diskutieren deren Umsetzung im Rahmen von Veranstaltungen mit Entscheider*innen und anderen Jugendlichen oder z.B. zivilgesellschaftlich Organisierten. Am Ende wird eine (online) Abschlussveranstaltung für alle ausgewählten Projekte und deren Teilnehmenden organisiert, um die Ergebnisse und Konzepte vorzustellen. 

Wer kann sich bewerben?

Bei der Jugendbrücke können sich Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, in Kooperation mit Partnerorganisationen in Städten in Frankreich, der Türkei und/oder weiteren europäischen Ländern bewerben. Gemeinsam bilden die Antragstellenden ein Konsortium mit Partnerorganisationen aus mindestens drei und maximal vier Städten. Des Weiteren sollen junge Menschen sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Planung, Umsetzung und Auswertung des Projekts einbezogen werden. Für die Umsetzung des Programmes schließt die Jugendbrücke Fördervereinbarungen mit den Antragstellenden in Deutschland ab, die Mittel an ihre Partnerorganisationen weiterleiten.

Die Jugendbrücke und das DFJW bilden eine gemeinsame Jury. Die Anträge werden je nach Zusammensetzung der Konsortien bearbeitet:

Die Jugendbrücke fördert im Jahr 2022 zwei Konsortien, an denen jeweils eine deutsche, französische und türkische Stadt teilnehmen müssen sowie eine weitere europäische Stadt teilnehmen kann (Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU27)).

Das DFJW fördert ebenfalls zwei Konsortien, bestehend aus jeweils einer deutschen, einer französischen sowie einer weiteren Stadt aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus anderen europäischen Ländern¹. Das Einbeziehen einer vierten Stadt ist in inhaltlich und thematisch begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei Begegnungen für junge Menschen aus vier Ländern muss ein regionalgeographischer und/oder historischer Bezug zwischen den zwei weiteren Gemeinden bestehen, die mit der deutschen und der französischen zusammenarbeiten.

Als Stadt gilt jede Kommune mit mehr als 2.000 Einwohner*innen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird je eine gemeinsame Begegnungsphase pro beteiligter Stadt im Zeitraum von Juli 2022 bis Dezember 2023 mit einer Dauer von bis zu insgesamt 19 Tagen.²

Die Fördersumme wird basierend auf folgenden Werten berechnet:

  • Organisations- und Programmkosten in Höhe von bis zu 1.500 EUR pro teilnehmende Stadt (z.B. für Raummieten, Workshopmaterialien, Catering, Anleihe von Beamern und anderem technischem Material)
  • Tagespauschalen für i.H.v. 41EUR für Unterbringung und Verpflegung für bis zu 32 Personen und maximal 19 Tage
  • Reisekostenpauschalen für Interrailtickets i.H.v. 389 EUR für bis zu 32 Personen
  • Investitions- und Strukturkosten (wie z. B. die Anschaffung von Kameras, Fotoapparaten, Computern, Druckern, Festplatten, Beamern, Stellwänden usw.) können nicht gefördert werden

Das Einbringen eines Eigenanteils oder weiterer Drittmittel wird empfohlen.

Das Merkblatt zu den Finanzierungsregeln finden Sie hier.

Wer sind die Teilnehmenden?

Teilnehmende des Projektes sind junge Erwachsene im Alter von 13 bis 30 Jahren. Sie sind aktiv in ihre Heimatstädte eingebunden und in der Lage, die Stimmen junger Menschen zu vertreten (z.B. Jugendvereinsmitglieder, Schülersprecher*innen oder Vertreter*innen von Jugendparlamenten und Studentenvertretungen). Pro Projekt soll die Anzahl an Teilnehmenden der einzelnen Gruppen aus jeweils 8-10 Personen pro Stadt zusammengesetzt sein.

Wer konzipiert die Begegnungsprojekte und wer setzt sie um?

Die Maßnahmen der einzelnen Begegnungsprojekte sollen weitestgehend von den teilnehmenden Jugendlichen konzipiert und umgesetzt werden. Dabei werden sie von Mitarbeitenden der antragstellenden Einrichtungen unterstützt. Die Jugendbrücke und das DFJW stellen Fördermitteln zur Verfügung und beraten die Antragstellenden.

Welche Unterlagen sind Teil des Antrags?

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit Projektbeschreibung aus der hervorgeht, wie die Ziele des Projekts umgesetzt werden
  • Information zur Einbeziehung von Jugendlichen bei der Antragsstellung, Projektplanung und -umsetzung
  • Angaben zu eventuellen weiteren finanziellen Mitteln
  • Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorläufiges Programm für die einzelnen Begegnungen in den beteiligten Städten
  • Vorlage des Freistellungsbescheides als Kopie bei gemeinnützigen Körperschaften des privaten Rechts

Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?

Bei der Bewertung der Anträge werden folgende Kriterien besonders berücksichtigt:

  • Schwerpunkt auf kommunale Jugendpartizipation und Einbeziehen junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse
  • Wahl mindestens eines thematischen Fokus mit lokalpolitischem und gesellschaftsrelevantem Bezug, z.B.
    • Klima- und Umweltschutz, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit
    • Flucht, Migration und Integration
    • Diversität, Inklusion und Minderheitenschutz
    • Politische und bürgerliche Rechte
    • Schutz und Verwirklichung von Kinderrechten
    • Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung
    • Demokratisches Engagement
    • Zukunft der Geschichts- und Erinnerung
    • Kultur, Architektur und Stadtentwicklung
  • Aktives Einbeziehen von Jugendlichen in den gesamten Projektverlauf (inkl. Konzeption, Antragstellung und Auswertung)
  • Beitrag zur Stärkung der kommunalen Teilhabe und Partizipation junger Menschen mit Fluchterfahrung und besonderem Förderbedarf
  • Qualität des beantragten Projektdesigns inkl. Ideen für innovative Formate und Methoden
  • Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
  • Klima- und Umweltfreundlichkeit des Projekts  
  • Geschlechterparität

Bis wann man sich bewerben kann?

Projektanträge werden bis zum 20.06.2022 entgegengenommen. Die Bewerbungen werden bis zum 14.07.2022 bearbeitet. Projekte, die bereits begonnen haben, können nicht akzeptiert werden. 

Für Projektanträge mit Partner*innen aus Deutschland, Frankreich, der Türkei und einem weiteren europäischen Land, senden Sie den postalischen Antrag bitte an folgende Adresse:

Deutsch-Türkische Jugendbrücke gGmbH
Speditionstraße 15A
40221 Düsseldorf

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Nadine Kaiatz
T +49.211.972676.69
kaiatz@jugendbruecke.de

Für Projektanträge mit Partner*innen aus Deutschland, Frankreich und einem weiteren europäischen Land, verwenden Sie bitte das Online-Antragsformular des DFJWs und senden Sie Ihren Antrag an folgende E-Mailadresse: europastaedte@dfjw.org

Bitte stellen Sie den Antrag entweder bei der Jugendbrücke oder dem DFJW.

Die Initiative „Europa beginnt in Deiner Stadt“ wird von der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk sowie der Stiftung Mercator finanziert.

¹Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Länder in Mittel- und Osteuropa, in Südosteuropa, Länder der Östlichen Partnerschaft. Weiterführende Informationen zu trilateralen Projekten, weiteren Teilnehmerländern und -regionen: https://www.dfjw.org/das-dfjw-und-das-trilaterale.html.

²Alle Begegnungen, die 2022 geplant sind, müssen vor dem 15.12.2022 durchgeführt und die verausgabten Kosten in Form eines Verwendungsnachweises nachgewiesen werden.