Ausschreibung

Gestalte Deine Stadt!
Jugendpartizipation auf kommunaler Ebene stärken

Die Jugendbrücke sucht Partnerorganisationen, um junge Menschen aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einzubinden.

Politisch und gesellschaftlich engagierte Jugendliche besuchen sich gegenseitig in ihren Heimatstädten. Dort erhalten sie Einblicke, wie Jugendbeteiligung vor Ort gelebt wird. Beispielsweise nehmen sie an Sitzungen von Gremien (wie dem Stadt- oder Gemeinderat) und Jugendparlamenten teil und treffen sich mit Vertreter*innen von Kommunen und Vereinen. Sie organisieren Workshops und entwickeln Ideen, wie sie ihre Städte aktiv mitgestaltenkönnen, und diskutieren diese mit Entscheider*innen.

Wichtige Infos auf einen Blick:
  • Durchführung: 1. Juni 2024 bis 31. August 2025¹
  • Umfang: Eine Hin- und Rückbegegnung vor Ort, begleitende digitale Begegnungen erwünscht
  • Alter der Teilnehmenden: 13-30 Jahre
  • Anzahl der Teilnehmenden: 20 Jugendliche und 4 Gruppenleiter*innen (pro Begegnung)
  • Dauer: pro Besuch mindestens 5 Programmtage (ohne Reisetage)
Welche Mittel stehen zur Verfügung?
  • Reisekosten für Hin- und Rückbegegnung sowie vorbereitende Besuche der Gruppenleiter*innen
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten (36 EUR p.P. in der Türkei und 46 EUR p.P. in Deutschland)²
  • Organisationskostenzuschuss von 100 EUR pro Teilnehmenden (z.B. für Raummieten, Anleihe von Technik)
  • Nicht gefördert werden Personal-, Investitions- und Strukturkosten (z.B. die Anschaffung von Kameras, Computern und Stellwänden)

Das Budget wird gemeinsam von den Antragstellenden und der Jugendbrücke erarbeitet. Grundlage der Berechnung sind Pauschalen von Erasmus+. Eigen- und Drittmittel der Partnerorganisationen sind von Vorteil.

Wer konzipiert die Projekte und wer setzt sie um?

Die Antragstellenden reichen ihre Projektideen bei der Jugendbrücke ein.

Die Projekte werden von den Antragstellenden gemeinsam mit der Jugendbrücke konzipiert und umgesetzt. Hierfür schließt die Jugendbrücke mit den Antragstellenden aus Deutschland eine Kooperationsvereinbarung ab. Die Partnerorganisationen stellen jeweils mindestens zwei Gruppenleiter*innen, sind für die Teilnehmenden-Akquise verantwortlich und koordinieren – wenn sinnvoll und wirtschaftlich – logistische und administrative Aufgaben wie die Buchung von Flügen, Unterkünften und Veranstaltungsräumen. Die Jugendbrücke leitet die hierfür notwendigen Mittel weiter.

Nach Auswahl der Projekte organisiert die Jugendbrücke einen digitalen Workshop mit den Partnerorganisationen, um gemeinsam das Projektdesign zu gestalten und die nächsten Schritte zu definieren. Es besteht die Möglichkeit eines Vorbereitungstreffens der Gruppenleitungen.

Welche vier Prinzipien müssen bei der Projektgestaltung berücksichtigt werden?
  1. Inklusion und Vielfalt: Wir möchten die Chancengleichheit und den Zugang zu internationalen Begegnungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen3 fördern. Eine diverse Teilnehmendengruppe sorgt für vielfältige Perspektiven auf ein Thema.
  2. Ökologische Nachhaltigkeit: Ökologisch bewusstes und nachhaltiges Verhalten ist für uns ein wichtiges Ziel. Daher legen wir Wert darauf, dass in den Projekten ökologische Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Nutzung von nachhaltigen Materialien.
  3. Digitaler Wandel: Digitale Instrumente und Lernmethoden fließen in die Projektgestaltung ein, um die digitalen Kompetenzen der Teilnehmenden zu fördern. Hierbei sollten auch Chancen und Risiken problematisiert werden.
  4. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: Junge Menschen beteiligen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts. So entdecken sie, wie sie sich einbringen und durch ihr Engagement aktiv an der Gesellschaft teilhaben haben können.
Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?

Bei der Bewertung der Anträge werden folgende Kriterien besonders berücksichtigt:

  • Qualität des beantragten Projektdesigns unter Berücksichtigung der vier erläuterten Prinzipien
  • Jugendliche werden in den gesamten Projektverlauf eingebunden (inkl. Konzeption, Umsetzung und Auswertung)
  • Berücksichtigung junger Menschen mit geringeren Chancen
  • Die Antragstellenden erfüllen die Vorgaben aus dem Ehrenkodex der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke zum Schutz von Teilnehmenden
Wer kann sich bewerben?

Gemeinsam bewerben können sich deutsche und türkische Städte und Kommunen, die über einen Partnerschafts- oder Freundschaftsvertrag verbunden sind, sowie Organisationen, die daran interessiert sind, eine Städtefreundschaft aufzubauen. Der Antrag muss von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Körperschaften des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland eingereicht werden.

Die Ausschreibung richtet sich nicht an Schulen und universitäre Einrichtungen.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist ist der 07.04.2024. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag postalisch zu und legen Sie als gemeinnützige Körperschaft des privaten Rechts eine Kopie des Freistellungsbescheides bei. Projekte, die bereits begonnen haben, können nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung über eine Zusage wird den Antragstellenden voraussichtlich bis zum 01.05.2024 mitgeteilt.

Die Jugendbrücke wählt bis zu vier Projekte für eine gemeinsame Umsetzung aus.

Deutsch-Türkische Jugendbrücke gGmbH
Talstraße 38
40217 Düsseldorf

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Tino Rasche
Projektmanager
T +49.211.972676.69
rasche@jugendbruecke.de

„Gestalte Deine Stadt!“ ist ein Programm der Jugendbrücke und wird von Erasmus+ gefördert. Die Jugendbrücke trägt gegenüber der Nationalagentur für Erasmus+ die Verantwortung für die Umsetzung der Aktivitäten, Verwendung der Mittel sowie die Überwachung und Einhaltung der Erasmus+-Qualitätsstandards.

¹Die beantragten Projekte können in Ausnahmefällen und unter Begründung verlängert werden.
²Die genannten Pauschalbeträge gelten für das Jahr 2023-2024. Für das Förderjahr 2024-2025 kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen.
3Die Jugendbrücke orientiert sich am Programm Erasmus+, wonach geringere Chancen „beispielsweise im Zusammenhang mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftlichen, sozialen und geografischen Voraussetzungen oder einem Flüchtlingsstatus“ bestehen können. Siehe Erasmus+ Programmleitfaden S. 7ff.

Gefördert durch: