Kleine Projektförderung
Sie möchten ein deutsch-türkisches Begegnungsprojekt umsetzen, aber Ihr Projekt entspricht nicht den Kriterien unserer anderen Förderprogramme? Dann ist die Kleine Projektförderung (KPF) genau richtig für Sie!
Welche Projekte werden gefördert?
Wir fördern Schul- und Jugendbegegnungen, Fach- und Lehrkräfteaustausche sowie Vorbereitungstreffen in Deutschland, der Türkei und in Drittländern. Auch multilaterale Projekte sind förderfähig, wobei die Förderung auf die Kosten der Teilnehmenden aus Deutschland und der Türkei beschränkt ist. Digitale Projekte unterstützen wir nur in Ausnahmefällen.
Das Projekt muss gemeinsam von Partnerorganisationen aus Deutschland und der Türkei geplant und umgesetzt werden. Antragstellerin und Empfängerin der Förderung ist immer die deutsche Organisation. Projekte müssen eine Begegnung junger Menschen oder von Lehr- und Fachkräften aus beiden Ländern beinhalten. Die Teilnehmenden bearbeiten ein frei zu wählendes Thema und verfolgen ein klares Projektziel. Das Thema sollte die Interessen der Teilnehmenden widerspiegeln und möglichst mit ihnen festgelegt werden. Die Jugendbrücke legt Wert auf die Berücksichtigung ihrer Prinzipien Inklusion und Vielfalt, Demokratie und Teilhabe, digitale Bildung sowie Umweltschutz und ökologische Nachhaltigkeit.
Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Projekte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts maßgeblich sind. Wir können keine Maßnahmen in Regionen unterstützen, von deren Besuch das Auswärtige Amt abrät.
Welche Kosten werden finanziert?
Wir unterstützen Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten mit einer Spende von bis zu 5.000 Euro.
Wie kann ich mich bewerben?
Gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland können ganzjährig Förderanträge stellen. Universitäten fördern wir nicht.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch bei uns ein:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular im Original
- Ehrenkodex von der deutschen Partnerorganisation unterzeichnet im Original, die türkische Version von der türkischen Partnerorganisation unterzeichnet in Kopie
- gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts: aktueller Freistellungsbescheid oder Festsetzungsbescheid nach § 60a in Kopie
Weitere Informationen zur Kleinen Projektförderung finden Sie in unserem Merkblatt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Jugendaustausch und Kommunen
Selin Keleş
Projektadministratorin
T +49 157 547 828 65
keles@jugendbruecke.de
Schulaustausch
Hatice Kürklü
Projektadministratorin
T +49 211 972 676 67
kurklu@jugendbruecke.de